Pressemitteilung: NRW bereitet sich auf Schulstart unter Corona-Bedingungen vor

Als erstes Bundesland stattet die nordrhein-westfälisches Landesregierung alle Lehrerinnen und Lehrer mit digitalen dienstlichen Endgeräten aus. Dafür stellt sie 103 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung. In den Kreis Mettmann fließen über 2,2 Millionen Euro, teilte die CDU-Landtagsabgeordnete Claudia Schlottmann mit.
„Wir schaffen die Voraussetzungen, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer in der digitalisierten Welt erfolgreich arbeiten können. Für das Geld können die Städte mobile Endgeräte für Lehrkräfte anschaffen und verleihen. Damit ermöglichen wir einen zeitgemäßen Unterricht und das Lernen auf Distanz“, so Schlottmann. „Gerade der Distanzunterricht unter Pandemiebedingungen hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass unsere Lehrkräfte über dienstliche Endgeräte verfügen. Diese ermöglichen die rechtssichere Arbeit mit personenbezogenen Daten. Mit den jetzigen Investitionen verfolgen wir den eingeschlagenen Weg konsequent weiter, unseren Schülerinnen und Schüler beste Bildung zu ermöglichen.“
Zum Start in das neue Schuljahr gibt es neben der geplanten Digitalausstattung zahlreiche weitere Neuerungen. Dazu veröffentlichte das Ministerium für Schule Bildung ein Konzept zur Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten. So müssen weiterführende und berufsbildende Schulen zunächst bis zum 31. August 2020 das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch im Unterricht vorschreiben. Zudem sollen Klassen und Jahrgangsstufen im Verbund unterrichtet, eine feste Sitzordnung soll eingehalten und die Anwesenheit dokumentiert werden.
Hintergrund:
Die Landesregierung ist fest entschlossen, bei der Digitalisierung der Schulen in NRW den begonnenen und umfassenden Aufholprozess konsequent fortzusetzen. Landesweit werden nun mehr als 205.000 Lehrerinnen und Lehrer befähigt, unter Rückgriff auf geeignete Endgeräte und Software, Unterricht auch in Form des Distanzlernens durchzuführen.
Die öffentlichen Schulträger können in einem vereinfachten Verfahren kurzfristig Mittel auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Zuständig sind jeweils die „Gigabit Geschäftsstellen“. Antragsberechtigt sind alle Schulträger öffentlicher Schulen und Ersatzschulen. Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Lehrkräften leihweise zur Verfügung gestellt. Förderfähig sind Sachausgaben für die Beschaffung von Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 500 Euro je mobilem Endgerät. Die Schulträger sind jetzt aufgefordert, die Mittel bis spätestens zum Jahresende abzurufen, wie es die Förderrichtlinien vorsehen.
Alle notwendigen Informationen, Förderrichtlinien, Formulare und Ansprechpartner sind auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung verlinkt: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulpolitik/Digitalpakt/index.html
Direkt zur Richtlinie geht es hier: https://bass.schul-welt.de/19244.htm
Die öffentlichen Schulträger im Kreis Mettmann erhalten vom Land insgesamt über 2,2  Millionen Euro für die Anschaffung digitaler Endgeräte für Lehrkräfte. Die Gelder verteilen sich wie folgt:
Kreis Mettmann: 403.500 Euro
Stadt Erkrath: 184.500 Euro
Stadt Haan: 129.000 Euro
Stadt Heiligenhaus: 141.000 Euro
Stadt Hilden: 138.000 Euro
Stadt Langenfeld: 197.000 Euro
Stadt Mettmann: 142.500 Euro
Stadt Monheim am Rhein: 215.500 Euro
Stadt Ratingen: 328.500 Euro
Stadt Velbert: 312.500 Euro
Stadt Wülfrath: 86.500 Euro
Summe: 2.278.500 Euro
 
5. August 2020