Pressemitteilung: Schlottmann zum GEMA-Pauschalvertrag

Stärkung des Ehrenamts in Nordrhein-Westfalen

Vereine leisten mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit seinen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander. Um dieses unermüdliche Engagement zu fördern, unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Kommunen und ihre Vereine mit 3 Millionen Euro bei der Musiknutzung auf Sommerfesten, Dorffesten, Gemeindefesten oder Vereinsjubiläen.

Mit dem GEMA-Pauschalvertrag sollen Vereine in NRW konkret entlastet werden. Ziel ist es, dass künftig mehr Geld für die eigentliche Vereinsarbeit zur Verfügung steht und weniger finanzielle Mittel für Gebühren aufgewendet werden müssen.

Von der wertvollen Entscheidung können rund 33.500 gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen mit Sitz in NRW profitieren, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich getragen wird. Der Pauschalvertrag gilt somit für Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, sofern sie die geltenden Voraussetzungen erfüllen und vorab bei der GEMA angemeldet wurden.

Dazu erklärt die CDU-Landtagsabgeordnete Claudia Schlottmann:

„Unsere Vereine leisten mit ihrem ehrenamtlichen Engagement einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Gleichzeitig stehen sie dabei häufig vor finanziellen Herausforderungen. Deshalb ist klar: Das Land unterstützt die Vereine ganz konkret. Mit dem GEMA-Pauschalvertrag werden Kosten bei der Musiknutzung übernommen. Das entlastet die Vereine und schafft mehr finanziellen Spielraum für die eigentliche Vereinsarbeit.“

Als nächster Schritt soll durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und die GEMA geprüft werden, ob und inwiefern Karnevals- und Schützenfestumzüge in den Vertrag aufgenommen werden können.

 

Hintergrund: 

Die GEMA ist weltweite eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik und vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 100.000 Mitgliedern. Mit dem GEMA-Pauschalvertrag soll finanzielle Entlastung für Vereine in Nordrhein-Westfalen geschaffen werden, indem die Kosten für die Musiknutzung unter bestimmten Voraussetzungen künftig vom Land übernommen werden.

 

17. Juni 2026